Allgemeine Geschäftsbedingungen

1 § Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

(1) Unsere AGB gelten für die Teilnahme an allen von uns angebotenen Bildungsmaßnahmen (Kurse, Seminare, Workshops, Trainings) nach Maßgabe des zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrages.

(2) Unsere AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klausel wird eine Differenzierung vorgenommen.

2 § Angebot – Vertragsschluss

(1) Der Vertrag kommt aufgrund schriftlicher Anmeldung des Teilnehmers und schriftlicher Bestätigung durch uns zustande. Anmeldungen werden grundsätzlich in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.

(2) Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, so wird dies umgehend mitgeteilt.

3 § Entgelt und Zahlungsbedingungen

(1) Der Teilnehmer ist verpflichtet, das Kursentgelt vor Beginn eines Kurses zu bezahlen.

(2) Bei Kursen über mehrere Lehrgangsabschnitte (Halbjahre/Semester) ist pro Lehrgangsabschnitt im Voraus zu bezahlen.

(3) Rechnungen sind sofort nach Zugang zu bezahlen. Der Teilnehmer kommt spätestens 30 Tage nach Fälligkeit in Verzug. Dies gilt gegenüber einem Teilnehmer, der Verbraucher ist, nur dann, wenn auf diese Rechtsfolge in der Rechnung ausdrücklich hingewiesen wurde. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 3,00 Euro Auslagenersatz verlangen.

4 § Vertragsdauer – Kündigung

(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem zwischen uns und dem Teilnehmer geschlossenen Vertrag.

(2) Eine Kündigung während der Vertragsdauer ist nur aus wichtigem Grund möglich.

5 § Haftung für Schäden

(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit des Teilnehmers, Ansprüchen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d. h. von Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, sowie dem Ersatz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.

(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unserer Erfüllungsgehilfen.

6 § Rücktritt des Teilnehmers – Stornierung

(1) Der Teilnehmer kann bis ???? Tag vor Veranstaltungsbeginn zurücktreten. Der Veranstalter hat dann Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Diese beträgt 10 % des vereinbarten Teilnahmeentgeltes. Dem Teilnehmer steht der Nachweis frei, dass uns kein oder ein niedrigerer Schaden entstanden ist.

(2) Bei Nichterscheinen zu Veranstaltungsbeginn wird das volle Teilnahmeentgelt fällig, soweit der Teilnehmer nicht nach Absatz 1 zurückgetreten ist.

7 § Rücktritt des Veranstalters

Wir sind berechtigt, aus wichtigem Grund vom Vertrag zurückzutreten, ungeachtet sonstiger Gründe, insbesondere, wenn:

  • für eine Veranstaltung nicht genügende Anmeldungen vorliegen;
  • die Veranstaltung aus nicht von uns zu vertretenden Umständen abgesagt werden muss.

In den vorgenannten Fällen werden bereits bezahlte Teilnahmeentgelte vollständig zurückerstattet. Schadensersatzansprüche stehen den Teilnehmern nicht zu.

8 § Form von Erklärungen

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Teilnehmer gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

9 § Erfüllungsort – Rechtswahl – Gerichtsstand – Datenschutz

(1) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nicht aus der Sonderregelung des Absatzes 3 etwas anderes ergibt.

(2) Die von uns gespeicherten personenbezogenen Daten werden nur zur Bearbeitung der Anmeldung bzw. Teilnahme verwendet und nicht an Dritte weitergegeben. Mit dem Ausfüllen der Seminaranmeldung und deren Unterzeichnung erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden, dass die angegebenen Daten EDV-mäßig nach der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) gespeichert werden dürfen.

(3) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(4) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen das für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.




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